| Veranstaltung: | Bezirksgruppe 10.02.2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | GA Grüne Xhain (dort beschlossen am: 20.01.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 28.01.2026, 16:43 |
A2: Spendenregelung im Wahlkampf für Direktkandidat*innen
Antrag
Spenden, die beim Kreisverband eingehen und von einer oder einem
Direktkandidatin bzw. Direktkandidaten eingeworben wurden werden nach folgender
Aufteilung gehandhabt:
Sollte die Person kein Mandat inne haben, werden 25% der Spendensumme für das
allgemeine Wahlkampfbudget verwendet und 75% der Summe stehen dem individuellen
Wahlkampfbudget der Person zur Verfügung.
Sollte die Person ein Mandat inne haben, werden 50% der Spendensumme für das
allgemeine Wahlkampfbudget verwendet und 50% der Summe stehen dem individuellen
Wahlkampfbudget der Person zur Verfügung.
Alle anderen Spenden fließen unmittelbar in das allgemeine Wahlkampfbudget des
Kreisverbandes ein.
Begründung
Direktkandidatinnen bzw. Direktkandidaten ohne bestehendes Mandat steht grundsätzlich Infrastruktur in geringerem Umfang zur Verfügung auch ist ihr Bekanntheitsgrad in der Regel geringer als bei Direktkandidatin bzw. Direktkandidaten mit Mandat, um diese individuellen Faktoren auszugleichen wird eine Differenzierung bei der Einwerbung von Spenden vorgenommen. Unabhängig davon gelten die allgemeinen Regularien des Parteiengesetzes sowie verfassungsrechtlichen Vorgaben.
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